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Barrierefreiheits­stärkungsgesetz

– Was Websitebetreiber jetzt wissen und tun müssen

Digitale Teilhabe ist Pflicht – und Chance

Eine inklusive Gesellschaft beginnt im Digitalen. Millionen Menschen in Deutschland stoßen täglich auf Barrieren im Internet – ob beim Online-Shopping, bei der Informationssuche oder in der Kommunikation mit Dienstleistern. Für rund 10 Millionen Menschen mit anerkannter Behinderung ist der Zugang zu digitalen Angeboten oft eingeschränkt. Doch auch ältere Menschen, Menschen mit geringer Sprachkompetenz oder Nutzerinnen und Nutzer mit temporären Einschränkungen profitieren von barrierefreien Websites.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein gesetzlicher Meilenstein auf dem Weg zu digitaler Teilhabe. Es verpflichtet zahlreiche Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen – insbesondere Websites und Apps – bis spätestens zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Das Ziel: Informationen, Services und Interaktionen sollen für alle Menschen verständlich, zugänglich und nutzbar sein – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Voraussetzungen.

Digitale Barrierefreiheit ist jedoch nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein strategischer Vorteil. Wer Barrieren abbaut, schafft bessere Nutzererlebnisse, erreicht neue Zielgruppen und positioniert sich als verantwortungsbewusstes Unternehmen.

 

eine Frau im Rollstuhl mit einem Tablet und Smartphone

Lohnt sich die Investition in eine barrierefreie Website?
85%
sagen “Ja”
Bringt Barrierefreiheit mehr Reichweite?
30%
sagen “Ja”
Profitieren auch Privatunternehmen vom Gesetz?
68%
sagen “Ja”
Wünschen sich Nutzer klare, verständliche Inhalte?
94%
sagen “Ja”

Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, dem sogenannten European Accessibility Act. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen. Für Websitebetreiber bedeutet das konkret: Digitale Angebote müssen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind.

Dabei geht es um weit mehr als nur technische Anpassungen. Barrierefreiheit umfasst die Struktur und das Design der Website, die Verständlichkeit der Inhalte, die Bedienbarkeit über verschiedene Endgeräte hinweg und die Kompatibilität mit Hilfsmitteln wie Screenreadern oder Tastaturnavigation. Die konkreten Anforderungen orientieren sich an den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie an der europäischen Norm EN 301 549.

Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und ist verpflichtend für bestimmte Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Endnutzerinnen und Endnutzer anbieten. Der Gesetzgeber verfolgt dabei einen klaren Anspruch: Niemand soll im digitalen Raum ausgeschlossen werden – weder beim Online-Einkauf noch beim Zugang zu Informationen oder Kommunikationsdiensten.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft nicht alle Unternehmen gleichermaßen. Entscheidend sind die wirtschaftliche Größe, die Art der Dienstleistung und der Nutzungskontext. Im Kern gilt das Gesetz für privatwirtschaftliche Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen, wenn sie mindestens zehn Mitarbeitende beschäftigen oder einen Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro erzielen.

Besonders relevant ist das Gesetz für Branchen wie den Online-Handel, das Finanzwesen, den Personenverkehr, die Telekommunikation sowie für Anbieter digitaler Inhalte und Medienplattformen. Auch Webportale für Ticketbuchungen, digitale Kundenservices oder mobile Apps fallen unter die Regelungen des BFSG.

Eine anschauliche Liste mit Beispielen und branchenspezifischen Szenarien finden Sie auch in den FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Welche Frist gilt für die Umsetzung?

Die gesetzliche Frist endet am 28. Juni 2025. Bis zu diesem Stichtag müssen betroffene Unternehmen ihre Websites, Online-Dienste und Apps vollständig barrierefrei gestaltet haben. Das betrifft sowohl neue als auch bereits bestehende Angebote, sofern sie weiterhin öffentlich zugänglich sind.

Die Leitlinien des BMAS zum BFSG unterstreichen, dass die Umsetzung gut geplant und dokumentiert erfolgen muss. Auch Übergangsregelungen und Ausnahmetatbestände sind dort erläutert.

Die Abbildung zeigt einen strukturierten Entscheidungsbaum, der Website- und App-Betreibern hilft zu prüfen, ob ihr digitales Produkt oder ihre Dienstleistung unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt. Der Ablauf beginnt mit der Frage nach kommerziellem B2C-Angebot und unterscheidet zwischen Produkt- und Dienstleistungsangeboten. Es werden rechtlich relevante Kriterien wie Unternehmensgröße, Umsatz, Produktart und Übergangsfristen dargestellt. Die Infografik basiert auf offiziellen Quellen wie BMAS und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und berücksichtigt Ausnahmen nach § 38 BFSG.

Bereiche, die vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geregelt werden

Webseitentechnische Anpassung gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – grafisches Symbol eines strukturierten Layouts

 

 

 

Digitale Dienstleistungen:

– Websites, Online-Shops & Mobile Apps

– E-Commerce-Plattformen

– Telefondienste & Messenger

– Online-Banking & Buchungssysteme

– Video-on-Demand-Plattformen

Icon für barrierefreie digitale Produkte gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – stilisierter Einkaufskorb

 

 

 

Digitale Produkte:

– Computer, Tablets

– Notebooks, Smartphones

– E-Book-Reader, Router, Smart-TVs

– Fahrkarten- und Check-in-Automaten

– Geldautomaten

Bereiche, die vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geregelt werden

Stilisiertes Roboter-Icon zur Darstellung technischer Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

 

 

 

 

Technische Anforderungen:

– responsives Webdesigner für mobile Endgeräte

– Tastatursteuerbarkeit aller Funktionen

– semantische Strukturierung von Inhalten (Überschriften, Listen, Navigation)

– Alt-Texte für alle relevanten Bilder

– Einhaltung von Farbkontrasten (mind. 4,5:1)

– Screenreader-Kompatibilität

– keine automatische Wiedergabe von Medien

Symbol für inhaltliche Anpassung von Texten und Informationen gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – stilisiertes Buch mit Lesezeichen

 

 

 

 

Inhaltliche Anforderungen:

– verständliche, konsistente Navigation

– klare Fehlermeldungen bei Formularen

– eindeutige Linktexte und Bezeichnungen

– Sprache der Inhalte korrekt angeben

– Transkripte und Untertitel für Audio-/Video-Inhalte

Warum sich Barrierefreiheit wirtschaftlich lohnt

Barrierefreiheit schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch messbare Vorteile für Unternehmen. Websites, die strukturiert, klar und verständlich aufgebaut sind, überzeugen alle Nutzerinnen und Nutzer – nicht nur Menschen mit Einschränkungen. Die verbesserte Nutzerfreundlichkeit (UX) steigert die Verweildauer und reduziert Absprungraten.

Auch aus Sicht der Suchmaschinenoptimierung sind barrierefreie Seiten im Vorteil. Die technische Sauberkeit, die semantische Struktur und die klaren Inhaltsbereiche wirken sich positiv auf das Ranking bei Google und anderen Suchmaschinen aus.

Darüber hinaus stärken Unternehmen ihr Markenbild: Wer aktiv digitale Inklusion fördert, positioniert sich als verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert – ein Aspekt, der gerade im Employer Branding zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Vorteile barrierefreier Websites: bessere Nutzerfreundlichkeit, verbesserte SEO, positives Markenbild, rechtliche Sicherheit

Was droht bei Verstößen?

Bei Verstößen gegen das BFSG drohen empfindliche Sanktionen. Diese reichen von Bußgeldern in Höhe von bis zu 100.000 Euro über rechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Verstöße können zudem das Vertrauen von Nutzerinnen und Nutzern beschädigen, insbesondere wenn öffentliche Kritik oder mediale Berichterstattung folgen.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit weist darauf hin, dass insbesondere Online-Shops und digitale Kundenschnittstellen im Fokus der Marktüberwachung stehen.

Was Websitebetreiber jetzt konkret tun sollten

Der erste Schritt zur barrierefreien Website ist eine gründliche Bestandsaufnahme. Mit einem professionellen Audit lassen sich technische und gestalterische Schwachstellen identifizieren, die einer barrierefreien Nutzung im Wege stehen. Dieses Audit sollte sich an anerkannten Standards wie der EN 301 549 orientieren.

Auf dieser Basis können Maßnahmen geplant und priorisiert werden – von der Optimierung des Designs über die Anpassung von Inhalten bis hin zur technischen Nachbesserung. Wichtig ist auch, das interne Team einzubinden und durch gezielte Schulungen für das Thema zu sensibilisieren.

Barrierefreiheit ist Zukunftssicherheit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung digitaler Inklusion. Es verpflichtet Unternehmen zur Barrierefreiheit – und lädt gleichzeitig ein, die eigenen digitalen Angebote grundlegend zu verbessern. Für Websitebetreiber bedeutet das: Jetzt handeln, vorausschauend planen – und sich professionell begleiten lassen.

Mit Transmedial setzen Sie auf einen Partner, der nicht nur die gesetzlichen Anforderungen kennt, sondern den größeren Zweck im Blick behält: eine digitale Welt, die für alle zugänglich ist.

Checkliste: Ist Ihre Website barrierefrei?

Nutzen Sie diese einfache Checkliste, um selbst zu überprüfen, ob Ihre Website zentrale Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllt. Bitte beachten Sie: Diese Checkliste ersetzt kein professionelles Audit, liefert aber erste Anhaltspunkte.

  •  Ist die Navigation Ihrer Website vollständig per Tastatur möglich?
  •  Haben alle Bilder beschreibende Alt-Texte?
  •  Sind Kontraste zwischen Text und Hintergrund ausreichend (WCAG AA)?
  •  Ist die Schriftgröße gut lesbar und skalierbar (mind. 16px)?
  •  Gibt es eine sichtbare Fokus-Markierung beim Navigieren mit der Tastatur?
  •  Sind alle Formulare mit klaren Labels und Anleitungen versehen?
  •  Wird auf bewegte Inhalte (z. B. Slider, Videos) hingewiesen und können sie gestoppt werden?
  •  Sind alle wichtigen Inhalte auch ohne Mausbedienung erreichbar?
  •  Sind Texte in verständlicher Sprache formuliert?
  •  Gibt es eine Erklärung zur Barrierefreiheit (Accessibility Statement)?
  •  Wurde die Seite mit Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse getestet?

 

Hinweis: Diese Liste ist ein Einstieg. Für eine gesetzeskonforme Prüfung nach WCAG 2.1 und EN 301 549 empfehlen wir ein professionelles Website-Audit mit Transmedial.

So lässt sich die Barrierefreiheit einer Website online prüfen

Für eine erste Einschätzung, ob eine Website zentrale Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, stehen verschiedene kostenfreie Online-Tools zur Verfügung. Diese Werkzeuge analysieren strukturelle, visuelle und technische Aspekte automatisiert und bieten konkrete Hinweise auf potenzielle Barrieren – direkt im Browser.

Empfohlene Prüfwerkzeuge:

1. WAVE Accessibility Checker (WebAIM)
Einfache Online-Prüfung per URL.

2. accessScan von accessiBe
accessScan ist ein kostenloses Tool, das Ihre Website auf WCAG-Konformität überprüft. Es identifiziert Barrieren und bietet einen umfassenden Überblick über den Barrierefreiheitsstatus Ihrer Website.

3. EXPERTE.de Barrierefreiheitstest
Mit dem Barrierefreiheitstest von EXPERTE.de können Sie Ihre Website auf Zugänglichkeit überprüfen. Das Tool crawlt Ihre Website und analysiert jede Unterseite auf Barrieren, die die Nutzung durch Screenreader beeinträchtigen könnten.

Ihr Weg zur barrierefreien Website beginnt hier

Transmedial ist Ihr kompetenter Partner für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Wir bieten Ihnen einen barrierefreien Website-Audit mit detaillierten Handlungsempfehlungen, beraten Sie individuell bei der Umsetzung und schulen Ihre Teams im redaktionellen Umgang mit barrierefreien Inhalten.

Unsere Umsetzungen orientieren sich streng an den geltenden Normen – WCAG 2.1 (AA) und EN 301 549 – und verbinden gesetzliche Konformität mit einer hochwertigen Nutzererfahrung. Auf Wunsch begleiten wir Sie bis zur Zertifizierung durch unabhängige Stellen.

Kontakt

E-Mail: info@transmedial.de
Tel: +49 (0) 34 41. 72 66 27

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